helvecura

Helvecura

Pflichtlagerhaltung von Heilmitteln

Meldepflicht: Meldung der Pflichtlagerbestände und freien Betriebsvorräte

Wer als Handelsfirma oder Herstellerin, die Arzneimittel gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) im Inland (Schweizerisches Staatsgebiet und Zollanschlussgebiete) erstmals in Verkehr bringt ist verpflichtet, der Geschäftsstelle der Helvecura per Ende jedes Kalenderjahres ihre Bestände an Pflichtlagern sowie die freien Betriebsvorräte zu melden.

Die massgebenden Rechtsgrundlagen finden Sie unter www.helvecura.ch