inobat

INOBAT

Batterierecycling Schweiz

Gebührenpflicht

Firmen (Hersteller und Importeure), die Batterien oder Gegenstände mit fest eingebauten Batterien für die Verwendung im Inland abgeben, müssen der vom Bundesamt für Umwelt beauftragten Organisation INOBAT für diese Batterien eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) entrichten. Betroffen von der Gebührenpflicht sind alle Batterien (Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien)

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der INOBAT.

Melde- und Zahlungsfristen

Januar – März
(Meldefrist 15. April)

April – Juni
(Meldefrist 15. Juli)

Juli – September
(Meldefrist 15. Oktober)

Oktober – Dezember
(Meldefrist 15. Januar)

Zahlungskonditionen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung

Handbuch

Hier

Bestätigung

Die Deklaration im Meldeportal der INOBAT über den Inlandabsatz gebührenpflichtiger Batterien erfolgt in Form einer Selbstdeklaration ohne Unterschrift der meldepflichtigen Firma. Die Plausibilisierung der Selbstdeklaration erfolgt jährlich mittels Bestätigung der Revisionsstelle an die INOBAT. INOBAT stellt den Firmen hierfür entsprechende Formulare zur Verfügung.

Wir bestätigen hiermit, dass wir die Selbstdeklaration wahrheitsgetreu ausfüllen und auf Grund dieser eine rechtsgültige Rechnung über die vorgezogene Entsorgungsgebühr akzeptieren.