Agricura Genossenschaft
Pflichtlagerhaltung von Stickstoffdüngemitteln
Pflicht zur Bestandesmeldung
Pflichtlagerhalter sind gemäss den einschlägigen Bestimmungen verpflichtet, der Geschäftsstelle der Agricura per Ende jedes Kalenderjahres ihre Bestände an Pflichtlagern sowie freien Vorräten zu melden.
Basierend auf den Bestandesmeldungen führt die Agricura im Auftrag des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung Bestandeskontrollen in Anlehnung an die vertraglichen Bestimmungen durch und informiert den Bund über die Versorgungssituation der Schweiz mit Düngemitteln per Stichtag 31.12.